Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
IHR Servicemitarbeiter - IT & EDV Systemhaus GmbH
Brandenburgische Str. 38
10707 Berlin
- Im folgenden Servicemitarbeiter (SMA) genannt –
1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Arbeiten, Lieferungen, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen (die schriftlich bestätigt wurden) oder Auftragsannahmen von SMA. Sie gelten für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige Geschäftsbeziehungen.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden/Dienstleisters/Subunternehmers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung oder Ausführung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Fax). Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.
1.3.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Quellcodes und sonstigen Unterlagen behält sich SMA das Eigentums- und Urheberrecht sowie das Recht des geistigen Eigentums vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SMA. Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen.
1.4 „Privater Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.5 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
2 Beratungsleistung, Einweisung, Schulung
2.1 Bei Bedarf werden Schulungen und Einweisungen angeboten. Ansprüche wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über bestehende Installationen oder Änderungen zu erteilen; anderenfalls erlischt jeder Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt bei kostenfreier Beratung.
2.3 Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Ein Beratungsvertrag kommt im Zweifel bereits durch den Anruf des Kunden bei SMA zustande. SMA informiert den Kunden zuvor über den gültigen Preis.
3 Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote von SMA sind unverbindlich. SMA behält sich das Recht vor, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
3.2 Beauftragungen per Telefon, SMS, Messenger, E-Mail oder Fax gelten als verbindlich geschlossen, sobald SMA mit den Arbeiten beginnt (Werk- oder Dienstleistungsvertrag).
3.3 Freiwillige und unentgeltliche Leistungen können von SMA jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden.
4 E-Commerce & Internetshop
4.1 Die Präsentation der Waren im Internetshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
4.2 Der Verbraucher gibt ein bindendes Angebot ab, indem er den Bestellprozess (Warenkorb, Eingabe Daten, Akzeptanz AGB/Datenschutz, Kaufabschluss) erfolgreich durchläuft.
4.3 Die Annahme des Angebots erfolgt durch SMA schriftlich, in Textform oder durch Übersendung der Ware innerhalb von 14 Tagen.
5 Subunternehmer & Dienstleister
5.1 SMA stellt alle Installationsmaterialien sowie Waren auch bei Ausführung durch Dritte. Ausnahmen bedürfen der Schriftform mit Stempel und Unterschrift.
5.2 Subunternehmer erbringen Leistungen zu den vereinbarten Stundensätzen gemäß Vorgabe von SMA. Mehrkosten bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch SMA; andernfalls werden Rechnungen zurückgewiesen.
5.3 Subunternehmer sind verpflichtet, Messprotokolle (Netzwerk, VDE etc.) zeitnah zur Verfügung zu stellen. Bei Nichtaushändigung haftet der Subunternehmer und stellt SMA von Ansprüchen frei; SMA ist zur Rechnungskürzung berechtigt.
6 Preise und Zahlung
6.1 Es gelten die Preise gemäß aktueller Preisliste oder Angebot.
6.2 Zuschläge: Mo.–Fr. 17:00–22:00 Uhr (+50 % auf den Nettostundensatz). Ab 22:00 Uhr sowie Samstag, Sonntag und Feiertag (+100 % auf den Nettostundensatz).
6.3 Dienstleistungen bei Privatkunden sind unmittelbar bar oder per Sofortzahlung fällig. Geschäftskunden wird ein Zahlungsziel von 7 Werktagen eingeräumt.
6.4 Bei Nichtannahme eines Wartungsangebots innerhalb von 7 Tagen werden alle bisher erbrachten Leistungen nach aktueller Preisliste abgerechnet. Ein Recht auf Domaininhalte besteht in diesem Fall nicht (Ausnahme: Eigene Domain des Kunden).
7 Zahlungsverzug & Mahnwesen
7.1 Bei Verzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe fällig (Unternehmer: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz).
7.2 Ab der zweiten Mahnung wird eine pauschale Gebühr von 7,50 EUR erhoben.
7.3 Gemäß § 286 Abs. 3 BGB tritt der Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, woraufhin Inkassomaßnahmen eingeleitet werden können.
7.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum in Textform geltend zu machen; die Unterlassung gilt als Genehmigung.
8 Gewährleistung
8.1 Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb eines Jahres (bei Neuware an Verbraucher: 2 Jahre). Bei reinen Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
8.2 SMA tritt beim Erwerb von Dritt-Hard- oder Software lediglich als Vermittler auf. Gewährleistungsansprüche sind direkt gegen den Hersteller/Verkäufer zu richten.
8.3 Werden Wartungsempfehlungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen oder ungeeignete Materialien verwendet, entfällt jede Gewährleistung.
8.4 Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich – vor Unterzeichnung der Arbeitsnachweise – geltend gemacht werden.
9 Haftung (Allgemein)
9.1 SMA haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.2 SMA haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Datenverlust oder entgangenen Gewinn, sofern der Kunde keine ordnungsgemäße Datensicherung nachweisen kann.
9.3 Bezüglich Virenfreiheit haftet SMA nur für die Prüfung mit Antivirenprogrammen nach aktuellem Stand der Technik. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
10 Haftung für Dritt-Systeme & Updates
10.1 SMA haftet nicht für Fehler in Server-Client-Systemen, CMS (WordPress, Joomla etc.) oder Shop-Systemen von Drittanbietern.
10.2 Der Kunde ist für die zeitnahe Durchführung von Sicherheitsupdates (Maintenance-, Minor- und Major-Releases) selbst verantwortlich, sofern kein separater Wartungsvertrag besteht. SMA lehnt jede Haftung für Folgen aus (nicht) durchgeführten Updates ab.
11 Internet-Dienstleistungen & Rechtliches
11.1 Auf die rechtliche Zulässigkeit (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht) gibt SMA keine Gewähr. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist und stellt SMA von Ansprüchen Dritter frei.
11.2 Der Kunde ist allein für die Einhaltung gesetzlicher Pflichtangaben (Impressum, DSGVO, DDG, GwG) verantwortlich. Es besteht keine Prüfungspflicht seitens SMA.
12 Datenverantwortung & Sicherheit
12.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Datensicherung vor Beginn jeglicher Arbeiten. SMA haftet nicht für Schäden, die durch zumutbare Sicherungsmaßnahmen hätten verhindert werden können.
12.2 Der Kunde ist für Sicherheitsstandards (Passwortrichtlinien, 2FA) in seinem Bereich selbst zuständig. SMA haftet nicht für Schäden durch unzureichende Sicherung beim Kunden.
13 Wartungsverträge (SLA)
13.1 Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart.
13.2 Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Erfolgt keine Kündigung in Textform, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
13.3 SMA ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug gerät.
14 Fernzugriff & Remotesupport
14.1 SMA ist berechtigt, per Fernzugriff auf Kundensysteme zuzugreifen. Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter nach Beendigung der Arbeiten zur eigenen Sicherheit zu ändern. SMA wird von Schadensersatzansprüchen aus Missbrauch durch Dritte freigestellt.
15 Abnahme & Fiktive Abnahme
15.1 Mit der Abnahme der Leistung oder der Unterzeichnung von Arbeitsnachweisen erkennt der Kunde die vertragsgemäße Erbringung an.
15.2 Die Abnahme gilt als erfolgt (fiktive Abnahme), wenn der Kunde die Leistung innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung produktiv nutzt oder innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
16 Datenschutz & Auftragsverarbeitung (AVV)
16.1 Da SMA im Rahmen der Tätigkeit Zugriff auf personenbezogene Daten (z. B. DATEV, Server-Daten) haben kann, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Diese ist integraler Bestandteil des Auftragsverhältnisses.
17 Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
17.1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Restvertrag wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.2 Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18 Stand & Inkrafttreten
18.1 01 Januar 2026